Richtlinie für Lampen mit gebündeltem Licht & LED-Lampen
VERORDNUNG (EU) Nr. 1194/2012 DER KOMMISSION vom 12. Dezember 20121 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und dazugehörigen Geräten. [englische Version: Commission Regulation (EU) No 1194/20122]
Auszüge aus der Richtlinie mit Kommentaren
Verbotsstufen - Zeitplan
Speziallampen
Ueberpruefung
Energieeffizienzindex
Anforderungen an die Betriebseigenschaften
Betroffene Lampenmodelle
Auf der Seite halogen finden sich
Die Änderungen auf einem Blick - (laut Osram)
© Rudi Klein - Der Lochgott im Standard - kleinteile.at
Auszüge aus der Richtlinie mit Kommentaren
Die europäische Kommission in Erwägung folgender Gründe:
- (5) Speziallampen - bspw. Verkehrssignalanlagen - sollten von den Ökodesign-Anforderungen
dieser Verordnung nicht erfasst werden.
- (7) Die für die Zwecke dieser Verordnung als erheblich angesehenen Umweltaspekte der erfassten Produkte sind der
Energieverbrauch in der Nutzungsphase, der Quecksilbergehalt und die Quecksilberemissionen.
Kommentar: LEDs enthalten kein Quecksilber, dafür aber Arsen, Blei (schwermetalle), Galliumarsenid, -nitrid und -phosphid. In der Herstellungsphase, die hier nicht beachtet wird, wird durch den Abbau Seltener Erden die Umwelt verseucht. Zur Berechnung der Quecksilberemissionen, die bei der Stromproduktion durch Kohlekraftwerke entstehen, wurden falsche Zahlen verwendet. Quecksilberlüge.
- (10) Die Festlegung von Energieeffizienzanforderungen an
Lampen sollte zu einer Abnahme der ihnen insgesamt
zuzurechnenden Quecksilberemissionen führen.
Kommentar: Durch die Einführung der Energiesparlampe kommt es bei Berechnungen mit richtigen Zahlen zu einer Zunahme der Quecksilberemissionen3 Quecksilberlüge
- (15) Die Ökodesign-Anforderungen sollten aus Nutzersicht die
Funktion des Produkts nicht beeinträchtigen und keine
Nachteile für Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt mit
sich bringen. Insbesondere sollten die Vorteile einer Verringerung des Stromverbrauchs der von dieser Verordnung erfassten Produkte während der Betriebsphase stärker wiegen als etwaige zusätzliche Umweltauswirkungen
während der Produktionsphase.
Kommentar:Somit werden die Umweltverschmutzungen bei der Gewinnung Seltener Erden nicht in Betracht gezogen. Dazu folgende Studie: Mögliche Umweltauswirkungen von LEDs
- (23) Bei der Überprüfung dieser Verordnung sollte besonders
darauf geachtet werden, wie sich der Absatz von Speziallampen entwickelt hat, um sicherzustellen, dass sie nicht
außerhalb von Spezialanwendungen verwendet werden;
ferner sollte die Entwicklung neuer Techniken wie der
LED-Technik und der OLED-Technik berücksichtigt werden. In ihrem Rahmen sollte geprüft werden, ob nicht für
Netzspannungshalogenlampen mit gebündeltem Licht die
Energieeffizienzklasse A oder zu
mindest die Energieeffizienzklasse B
eingeführt werden können. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Anforderungen an die Energieeffizienz anderer Glühlampen erheblich verschärft werden können.
Kommentar: Dieser Absatz zeigt die Intention, daß à la longue alle Möglichkeiten glühendes Licht (Speziallampen & Halogenlampen) zu erhalten, verhindert werden sollen.
hat folgende Verordung erlassen
- (a) Lampen mit gebündeltem Licht;
- (b) Leuchtdioden-Lampen (LED-Lampen);
Verbotsstufen - Zeitplan
Die einzelnen Stufen der Ökodesign-Anforderungen treten wie folgt in Kraft:
- Stufe 1: 1. September 2013
- Stufe 2: 1. September 2014
- Stufe 3: 1. September 2016
Speziallampen
Ab dem 1. September 2013 müssen Spezialprodukte die folgende Informationsanforderungen erfüllen.
- Für alle Spezialprodukte ist in Produktinformationen jeglicher Form der vorgesehene Verwendungszweck anzugeben ebenso wie der Warnhinweis, dass sie nicht zur Verwendung in anderen Anwendungen bestimmt sind.
- Wird das Produkt in einer Verpackung in Verkehr gebracht, [...] ist auf der Verpackung sowie in allen anderen Formen der Produktinformation Folgendes gut sichtbar und deutlich lesbar anzugeben:
- a) der vorgesehene Verwendungszweck und
- b) der Hinweis, dass das Produkt zur Raumbeleuchtung im Haushalt nicht geeignet ist.
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung spätestens drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und übermittelt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung.
Energieeffizienzanforderungen für Lampen mit gebündeltem Licht
»Der Energieeffizienzindex (EEI) der Lampe wird wie folgt berechnet und auf zwei Dezimalstellen gerundet:
EEI = Pcor / Pref
Dabei gilt:
Pcor ist der Bemessungswert der Leistungsaufnahme, der bei Nenneingangsspannung gemessen und gemäß Tabelle 1 gegebenenfalls korrigiert wird. Die Korrekturfaktoren können gegebenenfalls kumuliert werden.«
Tabelle 2
Index für die maximale Energieeffizienz (EEI) | ||||
---|---|---|---|---|
Netzspannungsglühlampen | sonstige Glühlampen | Hochdruck- entladungs- lampen | sonstige Lampen | |
Stufe 1 | wenn Φuse > 450 lm: 1,75 | wenn Φuse < 450 lm: 1,20 wenn Φuse > 450 lm: 0,95 |
0,50 | 0,50 |
Stufe 2 | 1,75 | 0,95 | 0,50 | 0,50 |
Stufe 3 | 0,95 | 0,95 | 0,36 | 0,20 |
* zu Hochdruckentladungslampen zählen Kompaktleuchtstofflampen (» Energiesparlampen«)
Im Großen und Ganzen dürfte sich die Richtlinie mit dem Entwurf decken, der auf der Seite Halogen erläutert wurde. Der 3-Stufenplan ist in der Tabelle »Zeitplan Halogenlampenverbot und Ausnahmen« zu sehen und laut Osram kann man »Die Änderungen auf einem Blick« erfassen.
Die Stufe 3 für Netzspannungsglühlampen gilt nur, wenn [...] Netzspannungslampen in Verkehr sind, die
- - die Anforderung in Bezug auf den Index für die maximale Energieeffizienz in der Stufe 3 erfüllen,
- - erschwinglich sind in dem Sinne, dass sie für die meisten Endnutzer mit keinen übermäßigen Kosten verbunden sind,
- - [...] in etwa den Netzspannungsglühlampen gleichwertig sind, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung verfügbar sind,
Anforderungen an die Betriebseigenschaften
Betriebseigen- schaftsparameter | Kompaktleucht- stofflampen mit gebündeltem Licht | LED-Lampen mit ungebündeltem und gebündeltem Licht | sonstige Lampen mit gebündeltem Licht * |
---|---|---|---|
Stufen | Stufe 3 | ab Stufe 1 | Stufe 3 |
Lampenlebens- dauerfaktor bei 6000h | ≥ 0,70 | ab dem 1. März 2014: ≥0,90 |
Bemessungslebensdauer bei einer
Lampenüberlebensrate von 50 %
≥ 2 000 h ≥ 4 000 h für mit Kleinspannung betriebene Lampen |
Lichtstromerhalt | bei 2 000 h: ≥ 83 % bei 6 000 h: ≥ 70 % |
ab dem 1. März 2014: bei 6 000 h ≥ 0,80 |
≥ 80 % bei 75 % der durchschnittlichen Bemessungslebensdauer |
Zahl der Schaltzyklen bis zum Ausfall | ≥ Lampenlebensdauer ausgedrückt
in Stunden ≥ 30 000 wenn die Zündzeit > 0,3 s |
k.A. | ≥ Vierfaches der in Stunden aus gedrückten Bemessungslebensdauer |
Zündzeit | < 1,5 s wenn P < 10 W <1,0 s wenn P < 10 W |
< 0,5 s | < 0,2 s |
Anlaufzeit bis zur Erreichung von 60 % von Φ | < 40 s oder < 100 s bei Lampen, die Quecksilber in Form von Amalgam enthalten |
bis zur Erreichung von 95 % von Φ < 2s |
≤1,0 s |
Frühausfallrate | ≤ 5,0 % bei 1000 h | ≤ 5,0 % bei 1000 h | ≤ 5,0 % bei 200 h |
elektrischer Leistungsfaktor** | ≥ 0,55 wenn P < 25 W ≥0,90 wenn P ≥25 W |
≤2 W: keine Anforderung W < P ≤ 5 W: PF > 0,4 W < P ≤ 25 W: PF > 0,5 > 25 W: PF > 0,9 |
Leistung ≤ 25 W: ≥ 0,5 Leistung > 25 W: ≥ 0,9 |
Farbwiedergabe (Ra) | ≥ 80 ≥ 65 bei Lampen für Außen- oder Industrieanwendungen |
≥ 80 ≥ 65 bei Lampen für Außen- oder Industrieanwendungen |
Alle Glüh- und Halogenlampen haben einen Farbwiedergabeindex von Ra 98 - Ra 100 |
* Glühbirnen und Halogenlampen mit gerichtetem Licht
** »Leistungsfaktor« bezeichnet das Verhältnis von Wirkleistung und Scheinleistung unter periodischen Bedingungen. Die Wirkleistung ist umso besser jen äher der Wert bei 1 ist. Die Scheinleistung ist umso größer, je näher der Wert bei 0 ist. Glühbirnen haben einen Leistungsfaktor von 1, somit nur Wirkleistung und keine Scheinleistung.
PF ... Powerfactor ... Leistungsfaktor
P ... Power ... Leistung
W ... Watt
Glüh- und Halogenbirnen weisen erfüllen die Anforderungen an kürzeste Zündzeiten, sind sofort hell, haben einen hervorragenden Leistungsfaktor und bieten die beste Farbwiedergabe.
Referenzwerte - Wirkungsgrad
Eigenschaften, die für bestimmte Anwendungen erforderlich sind (z. B. hohe Farbwiedergabe), könnten verhindern, dass Produkte, die diese Eigenschaften aufweisen, diese Referenzwerte erreichen.
- 1. Wirkungsgrad von Lampen mit gebündeltem Licht
Die effizienteste Lampe hatte einen Energieeffizienzindex von 0,16. - 3. Wirkungsgrad von Betriebsgeräten für HalogenlampenS
Das effizienteste Betriebsgerät für Halogenlampen hatte eine Effizienz von 0,93.
Kommentar: Halogenlampen bieten ein brilliantes Licht mit einer hohen Farbwiedergabequalität. Je schlechter die Farbwiedergabe einer Lampe desto effizienter wird sie. Selbst Sparlampen und LEDs mit warm-weissem Licht sind weniger effizient als Modelle mit kaltweissem Licht.
Betroffene Lampenmodelle
Folgende Lampen sind von der Regelung betroffen:
mit Kleinspannung (Niedervolt) betriebene Reflektorlampen
MR11 GU4, MR16 GU5.3, AR111
MR16-Halogenlampe
AR111 ©Amazon
mit Netzspannung (Hochvolt) betriebene Reflektorlampen aus geblasenem Glas
R50/NR50, R63/NR63, R80/NR80, R95/NR80, R125
Reflektor-Glühlampe R50
©Amazon
Reflektor-Glühlampe NR50
©Amazon
mit Netzspannung (Hochvolt) betriebene Reflektorlampen aus gepresstem Glas
PAR16, PAR20, PAR25, PAR30S, PAR36, PAR38
Reflektor-Glühlampe PAR30
Osram 75 Watt E27
Lebensdauer: 2000 Std.
Startzeit: 0,0 s
Farbwiedergabeindex: 100 Ra
©Amazon
Die Änderungen auf einem Blick (laut Osram)
Quellenhinweise:
1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1194/2012 DER KOMMISSION - zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und dazugehörigen Geräten (pdf)
2 Commission Regulation (EU) No 1194/2012 - of 12 December 2012 implementing Directive 2009/125/EC of the European Parliament and of the Council with regard to ecodesign requirements for directional lamps, light emitting diode lamps and related equipment (pdf)
3 How did the EU justify the ban on incandescent light bulbs? - zur Berechnung der Quecksilberemissionen bei Sparlampen und Glühbirnen wurden falsche Werte herangezogen